Smart Home - Teil 2: Die neue Aktualisierungspflicht als Herausforderung

Die Neuerungen im Kaufrecht, die am 01.01.2022 in Kraft getreten sind, werfen zahlreiche Rechtsfragen auf. Gerade der Markt für Smart-Home-Produkte ist aktuell damit konfrontiert, der neuen Rechtslage durch eine entsprechende Vertragsgestaltung Rechnung zu tragen. Neben den in Teil 1 der Beitragsreihe angeführten Schwierigkeiten bei der vertraglichen Einordnung, gilt es auch die neue Aktualisierungspflicht zu bewältigen.

Aktualisierungspflicht

Unabhängig von der Einordnung als digitales Produkt oder Ware mit digitalem Element, knüpft der Gesetzgeber die Mangelfreiheit nun auch daran, dass der Unternehmer dem Verbraucher gegenüber seine Aktualisierungspflicht erfüllt. Konkret bedeutet dies, dass der Verbraucher während des Zeitraums der üblichen Nutzungs- und Verwendungsdauer des Produkts über Aktualisierungen informiert wird und ihm diese kostenlos bereitgestellt werden. Hintergrund bildet dabei auch das mit der zunehmenden Verbreitung von smarten Produkten gesteigerte Bedürfnis nach IT-Sicherheit. Denn smarte Produkte verarbeiten häufig in großem Umfang Daten, darunter oft auch solche mit Personenbezug. Gerade Smart-Home-Produkte zeichnen sich dadurch aus, dass sie meist im Wohnbereich, also innerhalb der Privatsphäre der Nutzer, eingesetzt werden, so dass das Angriffs- bzw. Schadpotenzial für Hacker hier besonders interessant ist. Doch die Einführung der Aktualisierungspflicht bringt auch konkrete Probleme mit sich.

Problematik der Dauer der Aktualisierungspflicht

Problematisch ist dabei zum einen, dass die Dauer der Aktualisierungspflicht vom Gesetzgeber nicht zahlenmäßig vorgegeben wird. Vielmehr stehen Unternehmer vor der Herausforderung, jeweils den Zeitraum der üblichen Nutzungs- und Verwendungsdauer ihrer (smarten) Produkte bestimmen zu müssen. Ein Anhaltspunkt könnte dabei der Zeitraum sein, währenddessen der Verkäufer für Mängel haften muss – also typischerweise zwei Jahre. Darüber hinaus können unter anderem der Verkaufspreis oder Werbeaussagen eine Rolle bei der Bestimmung der Dauer der Aktualisierungspflicht spielen. Allerdings ermöglichen beide Aspekte keinen unmittelbaren Rückschluss auf die übliche Nutzungsdauer. Im innovativen Smart-Home-Bereich dürfte die Bestimmung der Dauer der Aktualisierungspflicht zudem gerade dann schwerfallen, wenn die Produkte so neuartig sind, dass ein Rückgriff auf Erfahrungswerte (noch) nicht möglich ist.

Problematik der Lieferkette

Zum anderen ist zu berücksichtigen, dass Verkäufer und Hersteller von Smart Home Produkten nicht identisch sein müssen, sondern vielmehr häufig Lieferketten vorliegen. Dies kann dazu führen, dass der Verkäufer gar nicht in der Lage ist die Aktualisierungspflicht selbst zu erfüllen, sondern er dafür auf den jeweiligen Hersteller angewiesen ist. Vor diesem Hintergrund müssen Unternehmen auch ihre Lieferketten im Blick haben und entsprechend vertraglich gestalten, um sicherzugehen, dass sie ihre Aktualisierungspflicht auch dann nachkommen können, wenn Sicherheitsupdates für ihre smarten Produkte nicht von ihnen direkt kommen.

Fazit

Es wird deutlich, dass das neue Kaufrecht gerade Unternehmen im Smart-Home-Bereich vor einige Herausforderungen stellt. Neben der Problematik der vertraglichen Einordnung spielen insbesondere die Unsicherheit bei der Bestimmung der Dauer der Aktualisierungspflicht sowie die vertragliche Handhabung innerhalb der Lieferketten im Smart Home Bereich eine maßgebliche Rolle. Wir beraten Verkäufer sowie Hersteller von Smart Home-Produkten in Bezug auf die Identifikation relevanter Aspekte sowie der Gestaltung ihrer Verträge.

Eva Ametsbichler
ametsbichler@web-partner.de