Smart Home - Teil 1: Herausforderungen für den Smart Home-Markt

In immer mehr privaten Haushalten finden sich Produkte mit Smart Home-Funktion. Der Markt für Smart Home-Technologie weist demnach ein erhebliches Potential auf und wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst. Gleichzeitig bringt das Geschäft mit Smart Home-Produkten rechtliche Herausforderungen mit sich. Dies gilt gerade mit Blick auf die Neuerungen im Kaufrecht, die bereits ab dem 01.01.2022 gelten und unter anderem eine Abgrenzung des neuen Verbrauchervertrags über digitale Produkte vom Kauf von Waren mit digitalen Elementen erforderlich machen.
Große Bandbreite an Einsatzfeldern

Die Einsatzfelder von Smart Home-Produkten weisen eine große Bandbreite auf. Dies gilt gerade für den Bereich Haushaltsgeräte. So ist inzwischen ein smarter Kühlschrank in der Lage fehlende Lebensmittel zu ordern oder ein Staubsaugerroboter navigiert sich selbstständig durch die Wohnung. Ein weiteres zentrales Einsatzfeld bildet der Unterhaltungsbereich für den die Sprachassistenzsysteme Alexa (Amazon) oder Siri (Apple) prominente Beispiele sind. Dabei handelt es sich um Geräte, die der Nutzer zu Hause aufstellt und die auf eine verbale Aufforderung des Nutzers hin eine Funktion (z.B. Abspielen von Musik) ausführen.

Herausforderung: Datenschutz

Gerade am Beispiel dieser Sprachassistenzsysteme wird die erste rechtliche Herausforderung deutlich, die den Bereich Smart Home maßgeblich prägt. Denn diese Geräte funktionieren nur, wenn die Umgebung von den im Gerät integrierten Mikrofonen abgehört wird. Somit zeigt sich, dass Smart Home-Produkte oft auf einen umfangreichen Austausch von meist personenbezogenen Daten zwischen einzelnen Geräten über das Internet angewiesen sind und somit dem Thema Datenschutz eine maßgebliche Rolle zukommt bzw. zukommen sollte. Gleichzeitig wird deutlich, dass auch das Thema IT-Sicherheit im Smart Home Bereich nicht vernachlässigt werden darf.

Herausforderung: Vertragliche Einordnung

Angesichts der großen Bandbreite an Einsatzfeldern verwundert es nicht, dass der Begriff Smart Home weder gesetzlich noch anderweitig definiert ist. Nichtsdestotrotz muss der Kauf von Smart Home-Produkten vertragsrechtlich eingeordnet werden. Hier bildet das neue Kaufrecht eine weitere rechtliche Herausforderung. Denn der Gesetzgeber unterscheidet darin zwischen dem Kauf von Waren mit digitalen Elementen (§ 327a Abs.3 S.1 BGB n.F.) und dem Kauf von digitalen Produkten (§§ 327 ff. BGB n.F.), für die er jeweils eigene Regeln vorsieht. Waren mit digitalen Elementen sind dabei solche, „die in einer Weise digitale Produkte enthalten oder mit ihnen verbunden sind, dass die Waren ihre Funktionen ohne diese digitalen Produkte nicht erfüllen können“. Als Beispiel hierfür dienen die Sprachassistenzsysteme, die ohne ihre digitale Funktion nutzlos sind. Doch nicht alle Smart Home-Produkte sind eindeutig als Ware mit digitalen Elementen anzusehen. So erfüllt ein Kühlschrank mit smarter Nachbestellfunktion seine wesentliche Kühlfunktion auch ohne die digitale Funktion und müsste damit vielmehr rechtlich differenziert betrachtet werden. Insgesamt wird daher die notwendige Einzelfallbetrachtung mit Blick auf die große Bandbreite an Smart Home-Produkten in der Praxis Schwierigkeiten bei der vertragsrechtlichen Zuordnung bereiten.

Herausforderung: Technik

Smart Home-Technologien sind stark von technischen Faktoren abhängig. Dabei stellt der technologische Fortschritt in Form der Entwicklung leistungsstarker und zugleich kostengünstiger Hardware auf kleinstem Raum einen maßgeblichen Beeinflussungsfaktor dar. Denn so können kleine Geräte strom- und damit kostensparend „smart“ genutzt werden. Da das Smart Home auf das Internet angewiesen ist, ist auch die Entwicklung des Breitband- sowie Glasfaserausbaus von zentraler Bedeutung. Schließlich ist noch die Einführung von IPv6 zur Lösung der Problematik der Knappheit von IPv4-Adressen zu erwähnen. Denn durch die Ausdehnung des IP-Adressbereichs ist es möglich, allen Smart Home-Geräten, die vernetzt werden sollen, eine individuelle IPv6-Adresse zuzuordnen. Somit bildet auch die weitere technische Entwicklung eine Herausforderung für den Smart Home-Markt.

Fazit

Der breit gefächerte Smart Home-Markt wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst und sieht sich dabei mit unterschiedlichen Herausforderungen konfrontiert. Zu diesen zählen neben datenschutz- auch IT-sicherheitsrechtliche Fragen. Darüber hinaus ist eine Auseinandersetzung mit dem neuen Kaufrecht unumgänglich. Welche Fragen dadurch – von der vertragsrechtlichen Einordnung abgesehen – noch auf dem Smart Home-Markt auftreten, lesen Sie in der Fortsetzung meines Artikels.

Eva Ametsbichler
ametsbichler@web-partner.de