Benedikt Bögle

Rechtsanwalt

Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht, Erbrecht

Sekretariat:

Celine Clausen

Expertise

Der Tätigkeitsschwerpunkt von Benedikt Bögle liegt im Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht und Erbrecht.

Sein Tätigkeitsgebiet umfasst alle Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Er berät Mandanten im Arbeitsrecht außergerichtlich, erstellt Arbeitsverträge und übernimmt die gerichtliche Vertretung. Ein besonderer Schwerpunkt der Beratungstätigkeit liegt auf den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats und individuellen Ansprüchen von Betriebsratsmitgliedern.

Im Wirtschaftsrecht begleitet Benedikt Bögle Unternehmen bei allen Fragen des Zivilrechts.

Der Tätigkeitsschwerpunkt im Erbrecht umfasst die Nachfolgeplanung zu Lebzeiten, die Beratung bei der Erstellung von Testamenten und Erbverträgen, aber auch die gerichtliche und außergerichtliche Auseinandersetzung nach dem Erbfall.

Sprachen

Deutsch, Englisch

Stationen

2026 Rechtsanwalt bei Witzel Erb Backu & Partner

2024 Rechtsanwalt bei einer internationalen Wirtschaftskanzlei

2023 Rechtsanwalt bei Witzel Erb Backu & Partner

2023 Zulassung als Rechtsanwalt

Referendariat in München und Rom

Studium der Rechtswissenschaften in Regensburg

Studium der katholischen Theologie in Regensburg

Mitgliedschaften

Deutscher Anwaltverein

Münchner Anwaltverein

Forum Junge Anwaltschaft

Veröffentlichungen

Betriebsvereinbarungen nach § 37 Abs. 4 BetrVG – Fragestellungen aus der Praxis (Co-Autor, DB 2025, 2431ff.)

Papst Leo XIV.: Ein neuer „Arbeiterpapst“? (Co-Autor, ZAT 2025, 126ff.)

Datenschutzrechtliche Fragen bei der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern (Co-Autor, ZD 2025, 427ff.)

Vertragsgestaltung für Honorarkräfte nach dem Herrenberg-Urteil (Co-Autor, NZA-RR 2025, 353ff.)

Die hypothetische Karriere von Betriebsratsmitgliedern nach dem Betriebsverfassungsänderungsgesetz – Teil II (Co-Autor, BB 2025, 1462ff.)

Die hypothetische Karriere von Betriebsratsmitgliedern nach dem Betriebsverfassungsänderungsgesetz – Teil I (Co-Autor, BB 2025, 1397ff.)

Die Vergütung von Mitgliedern der Mitarbeitervertretung (ZAT 2025, 47ff.)