Vorsorgevollmacht: Praktische Hinweise bei der Umsetzung
Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens dazu, in Ihrem Namen zu handeln, falls Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. In den ersten beiden Artikeln dieser Serie habe ich die Bedeutung einer Vorsorgevollmacht sowie wichtige Maßnahmen zur Vermeidung von Streit und Missbrauch vorgestellt. In diesem Teil geht es um die Ausgestaltung einer Vorsorgevollmacht. Ziel ist es sicherzustellen, dass Ihre Vorsorgevollmacht nicht nur rechtssicher, sondern auch praktisch umsetzbar ist.
Ausgestaltung des Innenverhältnisses: Auftrag oder Gefälligkeit?
Ein wichtiger, aber oft übersehener Aspekt bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht ist die rechtliche Einordnung des Verhältnisses zwischen dem Vollmachtgeber und dem Bevollmächtigten. Handelt es sich um einen Auftrag oder lediglich um eine Gefälligkeit? Diese Unterscheidung kann erhebliche Auswirkungen auf die Pflichten des Bevollmächtigten haben.
Auftrag: Wenn die Vorsorgevollmacht als Auftrag ausgestaltet ist, bedeutet dies, dass der Bevollmächtigte rechtlich verpflichtet ist, die Interessen des Vollmachtgebers nach bestem Wissen und Gewissen zu wahren. Dies beinhaltet unter anderem umfassende Informations- und Rechenschaftspflichten. Ein solches Verhältnis ist vor allem dann sinnvoll, wenn es sich um weitreichende und langandauernde Aufgaben handelt, wie etwa die Verwaltung von Vermögen oder die Entscheidung über medizinische Maßnahmen.
Gefälligkeit: Eine Gefälligkeit hingegen ist ein unverbindlicher Akt, bei dem der Bevollmächtigte zwar handelt, aber nicht im rechtlichen Sinne gebunden ist. Diese Gestaltung könnte in familiären Beziehungen gewählt werden, wo das Vertrauen so groß ist, dass rechtliche Verpflichtungen als unnötig empfunden werden. Allerdings besteht hier das Risiko, dass im Streitfall rechtliche Unklarheiten auftreten, die zu Missverständnissen oder sogar zu gerichtlichen Auseinandersetzungen führen können.
Um Unsicherheiten zu vermeiden, sollten Sie klar festlegen, ob Sie einen rechtlich verbindlichen Auftrag oder eine Gefälligkeit wünschen. Dies kann direkt in der Vorsorgevollmacht geregelt werden und bietet sowohl Ihnen als auch dem Bevollmächtigten Klarheit über die gegenseitigen Erwartungen und Verpflichtungen.
Sonderfälle und spezifische Regelungen
Ein weiterer wichtiger Aspekt, den Sie bei der Erstellung Ihrer Vorsorgevollmacht berücksichtigen sollten, ist die Frage, ob Ihr Bevollmächtigter berechtigt sein soll, Untervollmachten zu erteilen. Das bedeutet, ob Ihr Bevollmächtigter einen anderen Bevollmächtigten benennen darf, der dann in Ihrem Namen handelt.
Vorteile der Untervollmacht: In bestimmten Situationen kann es praktisch sein, wenn Ihr Bevollmächtigter diese Möglichkeit hat, etwa wenn er selbst verhindert ist oder spezielle Aufgaben an Experten (wie Anwälte oder Steuerberater) delegieren möchte.
Risiken der Untervollmacht: Andererseits besteht das Risiko, dass eine Person, der Sie ursprünglich nicht Ihr Vertrauen geschenkt haben, plötzlich Entscheidungen in Ihrem Namen trifft. Um dies zu vermeiden, können Sie in Ihrer Vorsorgevollmacht festlegen, dass Untervollmachten entweder ausgeschlossen sind oder nur unter bestimmten Bedingungen erteilt werden dürfen.
Beschränkungen bei unentgeltlichen Verfügungen
Häufig stellt sich in der Praxis die Frage, ob der Bevollmächtigte das Recht haben soll, unentgeltliche Verfügungen vorzunehmen – also Schenkungen oder andere Transaktionen, bei denen Sie keine Gegenleistung erhalten.
Um sicherzustellen, dass Ihr Vermögen in Ihrem Sinne verwaltet wird, sollten Sie genau festlegen, ob und in welchem Umfang unentgeltliche Verfügungen erlaubt sind. Beispielsweise können Sie festlegen, dass solche Verfügungen nur bis zu einer bestimmten Höhe oder nur für bestimmte Zwecke (z.B. Geburtstagsgeschenke an Enkelkinder) zulässig sind. Eine klare Regelung verhindert Missbrauch und stellt sicher, dass Ihr Vermögen geschützt bleibt.
Rangfolge und Widerrufsrechte der Bevollmächtigten
Wenn Sie mehrere Personen als Bevollmächtigte einsetzen, kann es sinnvoll sein, eine Rangfolge festzulegen. Das bedeutet, dass eine bestimmte Person Vorrang hat und die anderen nur dann handeln dürfen, wenn diese Person verhindert ist.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Frage, ob die Bevollmächtigten das Recht haben sollen, die Vollmacht der jeweils anderen Personen zu widerrufen. In vielen Fällen ist es sinnvoll, ein solches Widerrufsrecht nur der vorrangigen Person zu gewähren, um einen „Wettlauf“ zwischen den Bevollmächtigten zu verhindern.
Kontrolle und Schutz vor Missbrauch
Um sicherzustellen, dass Ihr Bevollmächtigter tatsächlich in Ihrem Sinne handelt, können Sie verschiedene Kontrollmechanismen einbauen.
Kontrollbevollmächtigter: Eine Möglichkeit ist die Benennung eines Kontrollbevollmächtigten, der das Handeln der anderen Bevollmächtigten überwacht und bei Missbrauch einschreiten kann. Diese Person kann beispielsweise die Pflicht haben, regelmäßig Berichte einzuholen oder bestimmte Entscheidungen zu genehmigen.
Beschränkung der Befugnisse: Sie können auch festlegen, dass bestimmte besonders wichtige Entscheidungen – wie der Verkauf von Immobilien oder die Verfügung über große Geldbeträge – nur mit Ihrer expliziten Genehmigung (oder der eines Kontrollbevollmächtigten) getroffen werden dürfen.
Fazit
Die Vorsorgevollmacht ist ein wichtiger Schritt, um Ihre Zukunft selbstbestimmt zu gestalten. Die rechtlichen Feinheiten können den Unterschied zwischen einer wirksamen, rechtssicheren Vorsorgevollmacht und einem Dokument ausmachen, das im Ernstfall nicht die gewünschte Wirkung entfaltet. Wir beraten bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht, um spätere Streitigkeiten und Missbrauch zu vermeiden.
Rechtsanwältin Celia Wester
Expertin für Familienrecht, Erbrecht
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