Familienrecht: Die ehebezogene Zuwendung – Teil 4: Vertragsgestaltung
In unserer Artikelserie zur ehebezogenen Zuwendung haben wir bisher die wesentlichen Rahmenbedingungen, Anwendungsbereiche und Praxisbeispiele vorgestellt. In diesem vierten Teil gebe ich Hinweise zur Vertragsgestaltung und zu rechtlichen Fallstricken.
Vertragsgestaltung
Bei der Erstellung eines Vertrags für die Übertragung von Vermögenswerten zwischen Ehepartnern sind folgende Dinge zu beachten:
Klare Definition der Zuwendungsbedingungen: Der Vertrag sollte genau festlegen, ob es sich um eine ehebezogene Zuwendung oder eine Schenkung handelt. Hierbei ist es entscheidend, die Erwartungen und Absichten beider Ehepartner klar zu benennen und schriftlich festzuhalten.
Berücksichtigung des Ehebezugs: Bei ehebezogenen Zuwendungen sollten die spezifischen Bedingungen, unter denen die Zuwendung erfolgt, detailliert beschrieben werden.
Regelungen zur Rückabwicklung: Es sollte festgelegt werden, unter welchen Umständen eine Rückübertragung des Vermögenswertes erfolgen kann.
Rechtliche Fallstricke
Bei der Vertragsgestaltung lauern zahlreiche Fallstricke, die sich unter drei Punkten zusammenfassen lassen:
Vage Formulierungen: Unklare oder mehrdeutige Ausdrücke können zu Interpretationsproblemen und Rechtsstreitigkeiten führen. Daher ist es wichtig, alle Vereinbarungen präzise und unmissverständlich zu formulieren.
Nichtberücksichtigung des Scheidungsfolgenrechts: Die Regelungen eines Vertrags dürfen nicht im Widerspruch zu zwingenden Scheidungsfolgenregelungen stehen. Verträge, die ungerechte oder unausgewogene Bedingungen enthalten, können im Falle einer Scheidung angefochten werden.
Fehlende Transparenz und Informiertheit: Beide Ehepartner müssen vollständig über die Bedeutungen und Konsequenzen des Vertrags informiert sein. Ein Vertrag, der unter Druck oder ohne vollständige Zustimmung beider Parteien geschlossen wurde, steht auf wackeligen Beinen.
Konsequenzen beim Scheitern der Ehe
Die Auflösung einer Ehe bringt neben emotionalen Herausforderungen auch rechtliche Konsequenzen mit sich. Die Rückabwicklung einer Zuwendung erfolgt in der Regel auf der Grundlage, dass die Ehe, die als Geschäftsgrundlage diente, nicht mehr besteht. Hierfür muss jedoch bewiesen werden, dass die Zuwendung tatsächlich mit der Erwartung an den Fortbestand der Ehe erfolgte und dass diese Erwartung ein wesentlicher Bestandteil der Zuwendungsvereinbarung war.
Bei der Auflösung einer Ehe spielen die Bewertung und Teilung des gemeinsamen Vermögens eine wichtige Rolle. Dies beinhaltet die Identifizierung aller Vermögenswerte und Schulden, die das Paar während der Ehe erworben hat, und deren faire Aufteilung. Ehebezogene Zuwendungen können hierbei eine Rolle spielen, insbesondere wenn es um die Bewertung von Immobilien oder Geschäftsanteilen geht, die einem der Partner übertragen wurden.
Fazit
Die sorgfältige Planung und Gestaltung von ehebezogenen Zuwendungen und Schenkungen ist essenziell, um die Intentionen der Ehepartner zu verwirklichen und rechtliche Komplikationen zu vermeiden.
Das Familienrecht und die finanziellen Übereinkünfte zwischen Ehepartnern entwickeln sich weiter. Neue Formen des Zusammenlebens, digitale Vermögenswerte und internationale Beziehungen stellen neue Herausforderungen dar. Letztlich basieren erfolgreiche und glückliche Partnerschaften auf gegenseitigem Verständnis, Respekt und der Bereitschaft, gemeinsam durch das Leben zu gehen – sowohl in finanzieller als auch in emotionaler Hinsicht. Ehebezogene Zuwendungen und Schenkungen sind Ausdruck dieser gemeinsamen Reise und sollten daher mit Sorgfalt und Weitsicht gehandhabt werden.
Angesichts der Komplexität der rechtlichen Fragen und der möglichen finanziellen Konsequenzen ist es ratsam, vor der Übertragung von erheblichen Vermögenswerten professionellen Rat einzuholen. Dies kann dabei helfen, informierte Entscheidungen zu treffen und die eigenen Rechte zu schützen. Wir beraten Ehepartner bei der Umsetzung und unterstützen sie bei der vertraglichen Gestaltung.
Bisher erschienen:
Rechtsanwältin Julia Berringer-Roth
Expertin für Familienrecht und Immobilienrecht
E-Mail: berringer@web-partner.de