Der Data Governance Act und die Rolle der Datenvermittler

Daten sind das Öl des digitalen Zeitalters. Diese populäre Metapher beschreibt den wirtschaftlichen Nutzen von Daten. Doch auch wenn es – um im Bild zu bleiben – heute eine schier unüberschaubare Menge von Datenquellen gibt: Um sie wirtschaftlich zu nutzen, müssen Daten auch fließen können. Das heißt, sie müssen von den Quellen zu den Nutzern kommen, die mit den Daten einen innovativen Mehrwert kreieren können. Diesen Engpass will die EU mit ihrer Datenstrategie beseitigen.

Die EU hat sich vorgenommen, die Rahmenbedingungen für die Datennutzung verbessern und ein auf gemeinsamer Datennutzung aufbauendes Ökosystem zu schaffen. Europäische Unternehmen, Behörden und Wissenschaftler sollen Zugang zu großen Mengen hochwertiger Daten erhalten. Damit will die EU auch verhindern, dass sich die Nutzung von Daten auf wenige Tech-Giganten konzentriert. Dazu hat die EU ein neues Datengesetz verabschiedet: Mit dem am 15. Mai 2022 von der Kommission gebilligten Data Governance Act (DGA) will die EU die steigenden Datenmengen zum Vorteil von Wirtschaft und Gesellschaft nutzbar machen. Ob das gelingt und welche Rolle die Datenvermittler dabei spielen, untersuche ich in diesem Artikel.

Datenmengen sinnvoll nutzen

Durch eine verstärkte Nutzung von Daten der öffentlichen Hand sollen Innovationen im Bereich der künstlichen Intelligenz, Medizin oder Mobilität vorangebracht werden. Das Gesetz soll zudem sicherstellen, dass Bürger die Kontrolle über ihre Daten behalten.

Mit dem DGA will die EU die Möglichkeit bieten, Daten des öffentlichen Sektors weiter zu nutzen. Für die Bereitstellung dieser Daten öffentlicher Stellen formuliert der DGA einige grundsätzliche Regeln. Dem liegt die Vorstellung zugrunde, dass auch geschützte Daten, die mithilfe öffentlicher Gelder generiert oder gesammelt wurden, der Gesellschaft zugutekommen sollen und dass dies bisher vor allem an fehlenden einheitlichen Rahmenbedingungen hakte.

Die Rolle der Datenvermittler

Ein weiterer wichtiger Baustein des DGA ist die Rolle der Datenvermittler. Bereits jetzt werden Daten als Produkte auf Datenmärkten gehandelt. Die EU-Kommission will diesen Austausch weiter fördern und erwartet, dass die intensivere Nutzung von Unternehmensdaten zu gesamtwirtschaftlichen Vorteilen führt.

Aktuell haben sich im Wesentlichen zwei Arten von Datenintermediären entwickelt: Datenmarktplätze und industrielle Datenplattformen.

Datenmarktplätze: Auf den Marktplätzen werden Angebote von Dateninhabern aus unterschiedlichen Sektoren gebündelt und handelbar gemacht. Solche Marktplätze wie etwa Microsoft Azure Marketplace, Statista oder Advaneo unterstützen bei der Anbahnung ebenso wie bei der rechtlichen und technischen Nutzung von Daten.

Datenplattformen: Hier steht die Zusammenarbeit von Unternehmen über die gemeinsame Nutzung von Daten im Vordergrund. Teilnehmer geben Daten in einen Pool und erhalten dafür im Gegenzug Daten von anderen Teilnehmern. Darüber hinaus gibt es auch Angebote von Datenräumen, in denen Nutzer ihre Daten gezielt mit Anderen teilen können.

Der Nutzen des DGA

Mit der neuen Regulierung soll das Vertrauen in die Vermittler gestärkt werden. Ob der DGA dazu wirklich geeignet ist, lässt sich aktuell noch nicht abschätzen. Die Frage ist, ob die geringe aktuelle Nutzung der Datenvermittler auf mangelndem Vertrauen beruht. Dann könnte die Regulierung dazu beitragen, das Vertrauen zu stärken. Ob das gelingt, ist nicht sicher. Denn der DGA setzt auf ex-post-Kontrolle und nicht auf eine Genehmigung ex-ante.

Zudem wird das Geschäftsmodell von Datenvermittlern mit dem Gesetz eher erschwert, die Compliance-Aufwände erhöhen die Kosten der Betreiber. Und schließlich beseitigt die Regulierung nicht die anderen Hindernisse der Datennutzung, etwa die technischen Hürden oder auch das noch eingeschränkte Angebot an Datenquellen. Erst wenn die Bereitschaft des öffentlichen Sektors steigt, ihre Quellen für Dritte zu öffnen, kann der DGA seinen Nutzen entfalten.

Wir beraten Unternehmen bei der Gestaltung von Verträgen zur Datennutzung und helfen ihnen dabei, die relevanten regulatorischen Themen zu identifizieren und vertraglich zu regeln.

Michaela Witzel, LL.M. (Fordham University School of Law),
Fachanwältin für IT-Recht
witzel@web-partner.de