Data Act: Mehr Kontrolle und Flexibilität beim Wechsel von Cloud-Diensten
Der Wechsel von einem Cloud-Anbieter zu einem anderen kann für Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Wechselkosten, technische Barrieren oder unklare Vertragsbedingungen haben oft dazu geführt, dass viele Unternehmen an ihren bestehenden Dienstleistern festhielten – selbst wenn attraktivere Angebote am Markt verfügbar waren. Mit dem Data Act hat die EU einen rechtlichen Rahmen geschaffen, der die Datenportabilität fördert und Hindernisse beim Wechsel von Cloud-Anbietern abbaut. In meinem Artikel beleuchte ich, worauf Unternehmen achten sollten, um den Wechsel effektiv und rechtssicher zu gestalten.
Abbau von Wechselbarrieren
Der am 11. Januar 2024 eingeführte Data Act soll den Zugang zu Daten erleichtern und Wettbewerb fördern. Eine zentrale Zielsetzung ist der Abbau von Wechselbarrieren bei Cloud- und Datenverarbeitungsdiensten, um sogenannte Vendor Lock-ins zu vermeiden.
Die Artikel 23 bis 31 des Data Act verpflichten Cloud-Anbieter:
technische, vertragliche und organisatorische Hindernisse zu beseitigen,
transparente Verfahren für den Wechsel bereitzustellen,
und offene Standards sowie Interoperabilität sicherzustellen.
Für Unternehmen bedeutet dies, dass Wechselprozesse künftig planbarer und schneller umgesetzt werden können. Kündigungsfristen dürfen beispielsweise maximal zwei Monate betragen, und Anbieter müssen während des Übergangszeitraums von bis zu sieben Monaten die Datenverfügbarkeit sicherstellen.
Vorbereitung des Anbieterwechsels
Unternehmen sollten zunächst ihre bestehenden Verträge analysieren:
Wechselklauseln: Welche Fristen und Kosten sind vereinbart? Kündigungsfristen von maximal zwei Monaten sind verpflichtend, und Übergangsfristen ermöglichen eine nahtlose Datenmigration.
Bereichsausnahmen: Ist die angebotene Lösung standardisiert oder kundenspezifisch? Anbieter sind verpflichtet, Bereichsausnahmen (z. B. für Individualsoftware) klar offenzulegen.
Datenportabilität: Ist der Anbieter verpflichtet, Daten in einem standardisierten, maschinenlesbaren Format bereitzustellen?
Ein reibungsloser Wechsel erfordert eine sorgfältige Vorbereitung:
Datenmigration: Prüfen Sie, ob Ihre Daten kompatibel mit den Systemen des neuen Anbieters sind. Der Data Act verpflichtet Anbieter, offene Schnittstellen und eine technische Dokumentation bereitzustellen.
Testläufe: Simulieren Sie den Wechsel, um mögliche technische oder organisatorische Probleme frühzeitig zu erkennen.
Wechselentgelte müssen bis 2027 schrittweise abgeschafft werden. Dennoch können Anbieter weiterhin Stornierungsgebühren erheben. Fordern Sie daher eine transparente Kostenaufstellung, um unerwartete Gebühren zu vermeiden.
Vertragsgestaltung mit dem neuen Anbieter
Neue Verträge sollten Wechselklauseln enthalten, die den Vorgaben des Data Act entsprechen:
Offene Schnittstellen und Dokumentation: Vereinbaren Sie standardisierte Datenformate und technische Unterstützung.
Garantierte Übergangsfristen: Verhandeln Sie Verlängerungsoptionen, um mehr Flexibilität bei komplexen Datenmigrationen zu erhalten.
Datenschutz und Datensicherheit: Auch beim neuen Anbieter müssen Datenschutz und Sicherheit gewährleistet sein. Definieren Sie Anforderungen an Verschlüsselung und Zugriffskontrolle. Der Anbieter muss nach erfolgreichem Wechsel garantieren, dass alle Kundendaten gelöscht werden.
Vereinbaren Sie vor Vertragsschluss Transparenzpflichten für etwaige Bereichsausnahmen. Dies schafft Klarheit über die Anwendbarkeit der Wechselvorschriften.
Praxis-Tipps für Unternehmen
Vertragsprüfung als Ausgangspunkt: Überprüfen Sie bestehende und neue Verträge auf Wechselhürden und Datensicherheitsklauseln.
Standardisierte Datenformate einfordern: Nutzen Sie die Vorgaben des Data Act, um offene Schnittstellen und Portabilität sicherzustellen.
Technische Unterstützung festlegen: Verlangen Sie detaillierte Vereinbarungen zu den Supportleistungen während des Wechsels.
Wechselprozesse testen: Führen Sie Testläufe durch, um Probleme frühzeitig zu erkennen.
Fazit: Wettbewerbsvorteile durch rechtssichere Planung
Der Data Act bietet Unternehmen mehr Kontrolle und Flexibilität bei der Wahl ihrer Cloud-Anbieter. Eine Anpassung an die Vorgaben des Data Act lohnt sich – sowohl aus rechtlicher Sicht als auch für eine zukunftssichere IT-Strategie. Jedoch erfordert der Wechsel eine präzise Planung und Vertragsgestaltung. Wir unterstützen Sie dabei und beraten bei allen Aspekten rund um das IT-Recht. Dabei helfen wir ihnen, relevante Themen des Data Act zu identifizieren und vertraglich zu regeln.
Bisher erschienen:
Michaela Witzel, LL.M. (Fordham University School of Law),
Fachanwältin für IT-Recht
witzel@web-partner.de