Deutsch, Englisch
Expertise
Der Beratungsschwerpunkt von Franziska Weigand liegt im Familienrecht. Die außergerichtliche und gerichtliche Beratung und Vertretung umfassen insbesondere die Bereiche Trennung und Ehescheidung einschließlich aller Folgesachen wie Güterrecht und Vermögensauseinandersetzung, Kindes- und Ehegattenunterhalt, Versorgungsausgleich, Sorge- und Umgangsrecht sowie Ehewohnung und Hausrat.
Im Bereich des Erbrechts berät Franziska Weigand bei der Gestaltung von lebzeitigen und letztwilligen Verfügungen und von Vereinbarungen sowie bei der Erstellung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.
Sprachen
Stationen
2020 Rechtsanwältin bei Witzel Erb Backu & Partner
2019 Rechtsanwältin bei SSW
2019 Zulassung als Rechtsanwältin
Auslandspraktikum in Kapstadt, Südafrika
Referendariat am OLG München
Jurastudium in München
Veröffentlichungen
„Bewertung eines Rückforderungsanspruchs im Zugewinnausgleich“, NJW Spezial 2019, 196
„Leistungsverweigerung im Zugewinn bei grober Unbilligkeit“, NJW Spezial 2019, 452
„Weitere Anwendungsbereiche des § 1615 l BGB im Unterhalt“, NJW Spezial 2020, 68