BAG-Urteil: Kein Lohn im Lockdown

Der erste Lockdown im Frühjahr 2020 war in Deutschland mit zahlreichen Einschränkungen im öffentlichen Leben verbunden. Es mussten Geschäfte, Kitas und Schulen schließen, Gottesdienste sowie Versammlungen wurden abgesagt. Die Mitarbeiterin einer Spielhalle in Wuppertal, die Ihr Anstellungsverhältnis selbst gekündigt hatte, klagte daraufhin ihren Lohn für sieben entgangene Arbeitstage vor dem Landesarbeitsgericht in Düsseldorf ein. Die Richter standen der Frau einen finanziellen Ausgleich zu. Das Urteil machte vielen Beschäftigten in Handel und Gastronomie die Hoffnung, nun ebenfalls wegen Corona-Schließungen ihrer Betriebe ihren Arbeitgeber in die Pflicht zu nehmen.

Nun hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit einer gerade veröffentlichten Entscheidung das Urteil des LAG Düsseldorf aufgehoben. Wenn Behörden die Schließung in der Pandemie anordnen, tragen die Arbeitgeber kein Betriebsrisiko. Mit der Begründung ihres Urteils vom 4. Mai 2022 bleiben die Richter ihrer bisherigen Linie treu: Nach ihrer Auffassung erfolgte die Schließung nicht, weil es bei der Spielhalle ein besonderes Gesundheitsrisiko gegeben habe. Vielmehr wurde der Betrieb im Rahmen allgemeiner staatlicher Maßnahmen zur Pandemie-Abwehr geschlossen. Darum muss auch die Betreiberin der Spielhalle das Risiko nicht tragen.

Wir beraten Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei allen Fragen rund um Corona und das Arbeitsrecht.

Timm Frauenknecht,
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Familienrecht
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