Urban Air Mobility – Teil 1: Paketdrohne als Smart-City-Ansatz

Smart-City stellt ein Trendthema dar, das vor allem im Bereich der urbanen Mobilität zahlreiche neue Konzepte hervorbringt. Im Wesentlichen zielen Ansätze im Bereich Smart-City darauf ab, dass der urbane Bereich dem Zeitalter der Digitalisierung entsprechend gestaltet wird. Als besonders innovativ wird dabei oftmals die so genannte Urban Air Mobility angeführt.
Urban Air Mobility

Der Begriff Urban Air Mobility umfasst Transportkonzepte zur Erschließung des Luftraums im städtischen Bereich. Dabei lassen sich Paketdrohnen, die dem Warentransport dienen von Taxidrohnen unterscheiden. Zudem fällt die Urban Air Mobility in den Bereich der zivilen unbemannten Luftfahrt, was sich gerade in rechtlicher Hinsicht aufgrund der damit einhergehenden Vorgaben auswirkt. Wirtschaftlich betrachtet gilt die Urban Air Mobility als Zukunftsmarkt mit großem Marktpotential, was einen Wettbewerb unter den Branchengrößen ausgelöst hat. Als prominente Beispiele gelten hier das Project Wing von Google sowie Prime Air von Amazon.

Paketdrohnen: Vor- und Nachteile

Der Einsatz von Paketdrohnen bringt im urbanen Bereich sowohl Vor- und Nachteile mit sich. Als wesentliche Vorteile gelten vor allem die Entlastung des urbanen Straßenverkehrs und damit einhergehende positive Umweltaspekte. Auch seien Paketdrohnen effizienter, da sie nicht im Stau stehen müssen. Weiter seien sie flexibler einsetzbar und hätten das Potential zu Kosteneinsparungen.

Die Kehrseite der Entlastung des urbanen Straßenverkehrs ist jedoch die damit einhergehende Belastung des urbanen Luftraums. Ferner beeinflussen Paketdrohnen gegebenenfalls die Umwelt auch auf negative Art und rufen Lärmproblematiken hervor. Schließlich wurden bisher nicht alle Sicherheitsrisiken beim Einsatz von Paketdrohnen im urbanen Raum gelöst, wie etwa die Gefahr von Schäden bei Paketdrohnenabstürzen.

Herausforderung: Gestaltung des Rechtsrahmens

Angesichts der fließenden Grenzen zwischen den Vor- und Nachteilen beim Einsatz von Paketdrohnen, stellt bereits die Gestaltung eines Rechtsrahmens für deren (sicheren) Betrieb eine Herausforderung dar. Auf europäischer Ebene findet man dazu zwei EU-Verordnungen, die den Bereich der zivilen unbemannten Luftfahrt regeln und daher auch für den Betrieb von Paketdrohnen wichtig sind.

Zum einen die VO (EU) 2018/1139 (EASA-GVO). Diese bildet jedoch keinen abschließenden Rechtsrahmen für den Betrieb von (Paket)drohnen, da sie kaum Rückschlüsse auf etwaige Betriebsanforderungen ermöglicht. Zum anderen die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947(UAS-DVO). Diese gibt anders als die EASA-GVO konkrete Genehmigungsszenarien mit entsprechenden Regeln vor, denen auch der Betrieb von Paketdrohnen zugeordnet werden kann.

Demnach bedarf deren Betrieb grundsätzlich einer Betriebsgenehmigung. Zudem sind je nach geltendem Genehmigungsszenario etwaige Einschränkungen wie etwa die Luftverkehrsregeln und Betriebsvorschriften für Dienste und Verfahren der Flugsicherung nach VO (EU) Nr. 923/2012einzuhalten. Darüber hinaus gibt es weitere Aspekte zu berücksichtigen, wie beispielsweise Registrierungspflichten für den Betreiber, ggf. aber auch für die Drohne selbst.

Aktuelle Rechtslage in Deutschland

Im bisherigen deutschen Recht waren zwar bereits Vorgaben für unbemannte Luftfahrzeuge enthalten. Allerdings mussten diese mit Blick auf die UAS-DVO angepasst werden, wobei dem Aktionsplan der Bundesregierung vom Mai 2020 zum Thema Unbemannte Luftfahrtsysteme und innovative Luftfahrtkonzepte eine zentrale Bedeutung zukam. Ob die dabei gefundenen neuen Regelungen praxistauglich sind, wird sich jedoch erst mit der Zeit zeigen.

Datenschutz und Haftung

Schließlich stellen sich auch Herausforderungen in den Bereichen Datenschutz und Haftung. So geht der kommerzielle Einsatz von (Paket)drohnen in hohem Maße mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten einher. Daher muss man sich fragen, ob der Betrieb von Paketdrohnen mit den hohen datenschutzrechtlichen Anforderungen der DSGVO vereinbar ist. Auch wirft ihr Einsatz die übliche Frage nach der Haftung auf, die sich insbesondere bei Schäden durch Zusammenstöße oder Abstürze stellt.

Fazit

Das Trendthema Urban Air Mobility wirft aus rechtlicher Sicht im Bereich des Betriebs von Paketdrohnen noch einige klärungsbedürftige Aspekte auf. Die weitere Entwicklung auf dem Weg hin zu einem umfassenden Rechtsrahmen ist dabei stark an die Sammlung weiterer Erfahrungswerte geknüpft. Neben den rechtlichen Vorgaben für den Einsatz der Paketdrohnen als solchen, stellt auch deren Integration in den derzeitigen Luftverkehr eine weitere Herausforderung dar, welche im Rahmen einer Fortsetzung dieses Artikels betrachtet werden wird.

Eva Ametsbichler
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