IT-Projekte: Welche Risiken trägt die Geschäftsführung? Teil 1: Überblick
Viele IT-Projekte laufen nicht wie geplant. Sie werden entweder gar nicht oder nicht vertragsgemäß abgeschlossen. Davon sind besonders große Projekte betroffen. So stellte die Unternehmensberatung McKinsey 2022 in einer Studie fest, dass die Hälfte der IT-Projekte mit einem Volumen über 15 Mio. US-Dollar ihr Budget überschreitet, im Durchschnitt um 45 %! Bei fast einem Fünftel der Fälle wurde dadurch sogar die die Existenz des Unternehmens gefährdet.
Mit den Anforderungen wachsen die Haftungsrisiken
Gleichzeitig spielt die IT-Landschaft durch die fortschreitende Digitalisierung eine immer größere Bedeutung für den Geschäftserfolg und für den Fortbestand eines Unternehmens. Mit den Anforderungen wachsen auch die Risiken bei IT-Projekten – auch für die Geschäftsführung. So hat die Organhaftung in den letzten 30 Jahren an Bedeutung zugenommen. Auf der Basis des Untreueparagrafen des Strafgesetzbuchs (§ 266 StGB) wird das Handeln der Geschäftsführung zudem kriminalisiert. Eine Schieflage ist nicht nur für das Unternehmen existenzgefährdend. Sie kann auch aus haftungsrechtlichen Gründen das Ende einer Managerkarriere bedeuten.
Verantwortung und Pflichten der Geschäftsführung
Doch wie kann sich die Geschäftsführung vor Risiken aus der Durchführung von IT-Projekten wirksam schützen? In der Literatur gibt es abgesehen von Themen zur IT-Sicherheit und Datenschutz bisher wenig Konkretes zur Verantwortung und den Pflichten der Geschäftsführung. Daher möchten wir dieses Thema in unserer Serie vertiefen. In den kommenden Wochen gehen wir dabei auf folgende Fragestellungen ein:
Wie sieht der gesetzliche Haftungsrahmen für die Geschäftsführung aus?
Welche klassischen Problemfelder und Haftungsfallen treten in IT-Projekten auf?
Welche regulatorischen Vorgaben sind von der Geschäftsleitung zu beachten?
Welche Empfehlungen gibt es für die Geschäftsführung, um persönliche Risiken klein zu halten?